Auch das Bundesministerium Finanzen unterstützt Sie finanziell bei Ihrem beruflichen Weiterkommen:
Berufliche Weiterbildungskosten, die von Ihnen privat bezahlt werden, können im Regelfall als sogenannte „Werbungskosten“ im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Dieses „von der Steuer absetzen“, wie es umgangssprachlich oft genannt wird, führt durch eine Lohnsteuerersparnis zu einer teilweisen Rückerstattung der Weiterbildungskosten durch den „Fiskus“.
Wie hoch die Rückerstattung ist, hängt jedoch von der individuellen Einkommenssituation ab.
Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aus- und Weiterbildungskosten erhalten Sie direkt beim Finanzamt (ABC der Werbungskosten), bei der Arbeiterkammer (Werbungskosten) oder bei der Steuerberaterin bzw. dem Steuerberater Ihres Vertrauens.